Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Folge-Rezept nur ausstellen können, wenn Sie im aktuellen Quartal bereits Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis vorgelegt haben. Ansonsten bitten wir Sie, persönlich in der Praxis zu erscheinen
Ihr Rezept ist i.d.R. nach zwei Praxistagen mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösbar.